AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Kauf, Finanzierungs-, Service-, Liefer- und Dienstleistungsverträgen, Vertragsanhängen und allen zwischen dem Kunden (im folgenden Vertragspartner) und Stoffel Büromaschinen AG (nachstehend STOFFELOFFICE genannt) abgeschlossenen Vereinbarungen. Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist das Logistik- und Servicezentrum der STOFFELOFFICE. Dies gilt auch dann, wenn STOFFELOFFICE den Versand der Geräte übernimmt. Verpflichtet sich STOFFELOFFICE zusätzlich zur Installation der Geräte am vom Vertragspartner festgelegten Bestimmungsort, ist letzterer auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für gestützt auf einen Servicevertrag zu erbringende Serviceleistungen der STOFFELOFFICE ist der Installationsort der Geräte, bei schwerwiegenden Mängeln das Repair Center.

3. Konditionen
Alle in unseren Preislisten und Angeboten aufgeführten Preise verstehen sich freibleibend. Sind die Preise nicht in Euro angegeben, sind sie in Euro oder in der schriftlich vereinbarten Währung zu bezahlen. Zubehör, Datenaufbereitung und Installationsmaterial wie Kabel, Stecker usw. werden gesondert zum Listenpreis oder pauschal in Rechnung gestellt. Sämtliche Steuern, staatlichen Abgabe und eventuelle Gebühren wie vRG sind im Preis nicht enthalten und werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

4. Zahlungskonditionen
Rechnungen von STOFFELOFFICE sind spätestens 20 Tage nach Rechnungsdatum (Zahlungsfrist) rein netto zahlbar. Ohne gegenteilige Mitteilung des Vertragspartners gilt eine Rechnung nach Ablauf von 20 Tagen als angenommen. Zahlt der Vertragspartner nicht innerhalb der Zahlungsfrist, gerät er ohne Mahnung in Verzug, und es wird monatlich ein Verzugszins von 1% zuzüglich Bearbeitungsspesen zur Zahlung fällig. Die Mahngebühren betragen Fr. 25.- pro Mahnlauf. STOFFELOFFICE ist berechtigt, die Lieferung weiterer Waren oder Dienstleistungen, die Beseitigung von Mängeln bis hin zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Skontoabzüge werden nachbelastet. Ferner ist STOFFELOFFICE im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, nach Ansetzen einer Nachfrist von 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die übergebenen Geräte unter Kostenfolge zurückzufordern. Der Vertragspartner haftet für jeglichen Schaden, der STOFFELOFFICE infolge des Zahlungsverzuges des Vertragspartners oder infolge eines allfälligen Vertragsrücktrittes von STOFFELOFFICE erwachsen. Gerät der Vertragspartner bei Ratenzahlung (Miete, Leasing, All-in, etc.) mit 3 Raten in Verzug, so wird die gesamte Vertragssumme auf einmal fällig.

5. Preisanpassungen
STOFFELOFFICE behält sich vor, die Preise zweimal jährlich, gemäss Landesindex der Konsumentenpreise (Basis Dezember 2005) anzupassen.

6. Verrechnungsverbot
Soweit gesetzlich zulässig, sind Verrechnungen irgendwelcher Forderungen des Vertragspartners mit Forderungen der STOFFELOFFICE ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Geräte Eigentum der STOFFELOFFICE. STOFFELOFFICE ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz oder Sitz des Vertragspartners im vom zuständigen Betreibungsamt geführten Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, STOFFELOFFICE bei einem allfälligen Wohn-, Geschäftssitz- oder Besitzerwechsel sofort entsprechend zu informieren. Der Verkauf, Untervermietung oder Weitergabe von gemieteten oder geleasten Geräten ist nicht gestattet.

8. Übergabe oder Lieferung von Geräten
Ist keine Lieferung der Geräte vereinbart, erfolgt die Übergabe an den Vertragspartner im Logistik- und Servicezentrum der STOFFELOFFICE. Ist die Lieferung vereinbart, erfolgt die Lieferung durch STOFFELOFFICE oder durch einen von ihr beauftragten Dritten an den im Vertrag genannten Bestimmungsort. Massgebend für den Zeitpunkt der Übergabe oder Lieferung ist das vereinbarte Übergabe- oder Lieferdatum. Allfällige Mängel an den Geräten hat der Vertragspartner STOFFELOFFICE innert 10 Tagen ab Übergabe oder Lieferung schriftlich zur Kenntnis zu bringen, andernfalls gelten die Geräte als mängelfrei genehmigt.

9. Installation von Geräten
STOFFELOFFICE sorgt für die Installation der verkauften Geräte, sofern dies vereinbart wurde. Massgebend für den Zeitpunkt der Installation ist der zwischen STOFFELOFFICE und dem Vertragspartner vereinbarte Installationstermin und Bestimmungsort. Der Vertragspartner stellt die erforderlichen Installationseinrichtungen beim Endkunden sicher (z.B. elektrische Leitungen oder Anschlüsse an öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzen). Der Vertragspartner, der die Installation der Geräte selbst vornimmt, hat sich an die Installationsvorschriften zu halten. STOFFELOFFICE haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner oder Dritte schuldhaft oder durch Nichtbeachtung der Installationsvorschriften am Gerät oder anderweitig verursacht haben. Bei Mängeln an den installierten Geräten findet Ziffer 7, letzter Absatz vorstehend sinngemäss Anwendung.

10. Annahmeverzug des Vertragspartners
Werden der Versand oder die Zustellung der Geräte oder die Dienstleistungen aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen verzögert oder nimmt der Vertragspartner die Geräte oder die Dienstleistungen nicht an oder wird er bei deren Lieferung oder Installation oder bei Anbietung der Dienstleistungen nicht angetroffen, so gerät der Vertragspartner in Annahmeverzug. Dienstleistungen von STOFFELOFFICE verfallen, sofern sie nicht ohne übermässigen Mehraufwand nachgeholt werden können. Die durch den Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten hat der Vertragspartner zu tragen. Nach fruchtlosem Ablauf einer von STOFFELOFFICE gesetzten angemessenen Nachfrist hat STOFFELOFFICE im weiteren das Recht, die Lagerung an einem von STOFFELOFFICE zu benennenden Ort gegen Ersatz der Lager- und Umschlagskosten sowie der Transportkosten vorzunehmen, oder anderweitig über die Geräte zu verfügen und den Vertragspartner später zu beliefern, oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner haftet für jeglichen Schaden, der STOFFELOFFICE infolge des Annahmeverzuges des Vertragspartners erwächst.

11. Verzug von STOFFELOFFICE
Befindet sich STOFFELOFFICE mit der Lieferung oder Installation von Geräten oder mit Dienstleistungen aus von STOFFELOFFICE verschuldeten Gründen in Verzug, so hat der Vertragspartner eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu setzen, bevor er ausschliesslich vom jeweiligen Kaufvertrag zurücktreten kann. Der Umfang der Haftung von STOFFELOFFICE im Falle eines beim Vertragspartner durch den Verzug eingetretenen Schadens bestimmt sich nach den unter Ziffer 11 nachstehend festgehaltenen Haftungsbestimmungen.

12. Haftung
STOFFELOFFICE schliesst jede Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit und für auf das Verhalten ihrer Hilfspersonen zurückzuführende Schäden aus. Soweit gesetzlich zulässig, wird bei Verschulden im Sinne dieser Ziffer die Haftung von STOFFELOFFICE für direkte Schäden, einschliesslich Ansprüche aus Nichterfüllung, Verzug oder Verletzung der Sorgfaltspflicht, pro Schadensfall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. STOFFELOFFICE übernimmt soweit gesetzlich zulässig keine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (entgangener Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverluste usw.). STOFFELOFFICE haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die nicht sie zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung des Vertrages gehindert wird. Bei Software bestimmt sich der Umfang der Haftung ausschliesslich nach den der Software beigelegten separaten Vertragsbestimmungen.

13. Mängelbehebung durch Nachbesserung (Garantie)
Wenn nicht anders vereinbart, gelten auf allen von STOFFELOFFICE gelieferten Produkte die Garantiedauer und Leistungen des Herstellers ab Rechnungsdatum, sofern keine Eingriffe von nicht autorisierten Stellen oder durch Dritte vorgenommen wurde und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Allfällige Beanstandungen haben 10 Tagen resp. innerhalb der Garantiefrist schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu erfolgen. Nicht in der obgenannten Garantieleistung eingeschlossen sind insbesondere: Behebung von Mängeln, die der Vertragspartner oder Dritte vertragswidrig bzw. verschuldeterweise verursacht haben; Behebung von Mängeln infolge Verwendung von nicht qualitativ einwandfreiem Verbrauchsmaterial oder Ersatzteilen; Schäden infolge unsachgemässer Bedienung, Elementarschäden und Folgen von Stromausfällen. Für die Software bestimmt sich der Umfang der Haftung ausschliesslich nach den der Software beigelegten separaten Vertragsbestimmungen. Garantie auf Reparaturleistungen: Nach Ablauf der Garantiefrist gewährt STOFFELOFFICE vom Datum der Übergabe des durch STOFFELOFFICE reparierten Gerätes für die Dauer von 2 Monaten Garantie. Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf die Ausführung der Reparatur. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten im Übrigen analog. Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann die STOFFELOFFICE Ihre Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen: - durch Nachbesserung der gelieferten Ware - durch Ersatz der mangelhaften Ware - durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass.

14. Informationsfluss
Informationen, welche im Internet abrufbar sind, per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg verschickt wurden, gelten als kommuniziert.

15. Recycling-Entsorgungsgebühr
Bei allen Geräten wird vom Vertragspartner eine vorgezogene Recycling-Entsorgungsgebühr (vRG) gemäss den offiziellen SWICO Richtlinien anerkannt.

16. Datenschutzgesetz
Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner ist das Bearbeiten und die Bekanntgabe von Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes unumgänglich. Ohne anders lautende Vereinbarung erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass STOFFELOFFICE solche Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes nutzen und bearbeiten darf und verpflichtet sich, die entsprechende Einwilligung einzuholen.

17. Übertragung auf Dritte
STOFFELOFFICE behält sich vor, im Falle einer betriebswirtschaftlich notwendigen Reorganisation das gesamte mit dem Vertragspartner eingegangene Vertragsverhältnis oder Teile desselben auf einen Dritten zu übertragen.

18. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
STOFFELOFFICE behält sich jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Änderungen werden dem Vertragspartner auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch stillschweigend innert Monatsfrist als genehmigt.

19. Anwendbares Recht
Alle Verträge zwischen STOFFELOFFICE und dem Vertragspartner unterstehen dem schweizerischen Recht.

20. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von STOFFELOFFICE. STOFFELOFFICE kann den Vertragspartner jedoch auch an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz oder vor jedem anderen Gericht belangen.